Neues Amtsblatt erschienen - Pressemitteilungen der Stadt Lüdinghausen

Stadt Lüdinghausen


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Pressemitteilungen der Stadt Lüdinghausen

Dienstag, 22. Dezember 2009

Neues Amtsblatt erschienen

Am 21.12.2009 erschien das Amtsblatt Nr. 19/2009 der Stadt Lüdinghausen. Es enthält die Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Lüdinghausen, die Bekanntmachung über die Gültigkeit der Kommunalwahl in der Stadt Lüdinghausen am 30.08.2009, die Bekanntmachung über Vertretungsberechtigte des Abwasserwerkes der Stadt Lüdinghausen und den Umfang ihrer Befugnisse, die Hauptsatzung der Stadt Lüdinghausen vom 18.12.2009, die 1. Änderungssatzung vom 18.12.2009 zur Satzung für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen der Stadt Lüdinghausen vom 18.12.2008, die 9. Änderungssatzung vom 19.12.2009 der Satzung der Stadt Lüdinghausen über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 14.03.1996, die Gebührensatzung vom 18.12.2009 zu der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lüdinghausen, die Gebührensatzung vom 18.12.2009 zu der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Lüdinghausen für fließende Gewässer, die 15. Änderungssatzung vom 18.12.2009 zur Satzung der Stadt Lüdinghausen über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Reinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.1994, die Entwässerungssatzung der Stadt Lüdinghausen vom 18.12.2009, die Betriebssatzung für das Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen vom 18.12.2009, die Satzung der Stadt Lüdinghausen über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren vom 18.12.2009, die Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Tüllinghoff-Südost“ der Stadt Lüdinghausen und die Bekanntmachung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Reckelsumer Straße“ der Stadt Lüdinghausen.

Das Amtsblatt ist beim Bürgerbüro (Öffnungszeiten: Mo. - Mi. 08.00 - 17.30 Uhr, Do. 08.00 - 19.00 Uhr und Fr. 08.00 - 15.00 Uhr) und beim Fachbereich 1: Zentrale Dienste der Stadt Lüdinghausen kostenlos einzusehen. Darüber hinaus ist das Amtblatt im Internet unter der Adresse www.luedinghausen.de kostenlos einzusehen und auf dem heimischen Drucker auszudrucken. Wenn Interessenten eine E-Mail-Adresse besitzen, kann diese bei Wunsch in den E-Mail-Amtsblatt-Verteiler eingetragen werden. Die Interessenten erhalten jeweils bei Neuerscheinen des Amtsblattes kostenlos eine E-Mail mit Hinweis auf das Inhaltsverzeichnis und die Abdruckmöglichkeit unter der Internetadresse der Stadt Lüdinghausen.

Zudem ist ein Jahresabonnement für Druckexemplare zum Preis von 11,00 € möglich. Einzelne Druckexemplare können gegen einen Betrag von 0,60 € erworben werden.