Briefwahl ab Montag, 03.08.2009 möglich - Pressemitteilungen der Stadt Lüdinghausen

Stadt Lüdinghausen


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Pressemitteilungen der Stadt Lüdinghausen

Archivierte Meldungen von Juli 2009

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Dienstag, 07.07.2009

Neuauflage Abfallabfuhrkalender 2010

Dienstag, 07.07.2009

Beratungstermin entfällt

Dienstag, 07.07.2009

Sperrung des Kreisverkehrsplatzes Mühlenstr./Selmer Str./Ascheberger Str./Werdener Str.

Dienstag, 07.07.2009

Regionale Produkte auf dem Marktplatz

Dienstag, 07.07.2009

Rentenberatung im Rathaus

Dienstag, 07.07.2009

Schadstoffmobil am Wertstoffhof

Dienstag, 07.07.2009

Neues Amtsblatt erschienen

Mittwoch, 08.07.2009

Ilse Aigner übernimmt Schirmherrschaft

Donnerstag, 09.07.2009

Seniorenbeiratswahl im Jahr 2009

Donnerstag, 09.07.2009

Cittaslow: „Innehalten, um die Schönheit eines Ortes wahrzunehmen“

Montag, 13.07.2009

Zusatztermin Schadstoffmobil am Wertstoffhof

Freitag, 17.07.2009

Rentenberatung im Rathaus

Dienstag, 21.07.2009

Wahlvorschläge können eingereicht werden

Dienstag, 21.07.2009

Neues Amtsblatt erschienen

Freitag, 24.07.2009

Neues Amtsblatt erschienen

Dienstag, 28.07.2009

Regionale Produkte auf dem Marktplatz

Dienstag, 28.07.2009

Wahlvorschläge noch möglich

Donnerstag, 30.07.2009

Beratungsangebot für Existenzgründer

Donnerstag, 30.07.2009

Briefwahl ab Montag, 03.08.2009 möglich

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Donnerstag, 30. Juli 2009

Briefwahl ab Montag, 03.08.2009 möglich

Informationen zur Kommunalwahl 2009

In der kommenden Woche erhalten alle in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragenen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Insgesamt dürfen in Lüdinghausen 19.373 Wahlberechtigte an der Wahl teilnehmen.

Wer bis zum 08.08.2009 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich spätestens bis zum 14.08.2009 mit den Mitarbeitern des Wahlamtes der Stadt (Tel. 926-200 oder 926-195) in Verbindung setzen.

Ab Montag, 03.08.2009 können die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten im Bürgerbüro persönlich Wahlscheine/Briefwahlunterlagen beantragen und auf Wunsch auch bereits ihre Stimme abgeben.

Allerdings sind folgende Regelungen zu beachten:

Der Wahlschein wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Eine Antragstellung per Telefon ist unzulässig. Die Schriftform ist allerdings auch durch Telegramm, Telefax oder E-Mail gewahrt. Die Wahlberechtigten können zur Antragstellung die Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen oder einen formlosen Antrag stellen. Besonders wichtig ist es, den Antrag zu unterschreiben. Auch kann der Antrag per Internet auf der Seite http://www.luedinghausen.de unter dem Button „Kommunalwahl 2009“ gestellt werden.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Dies kann nur durch eine schriftliche Vollmacht geschehen.

Neu für die Kommunalwahl ist, dass einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden dürfen, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Die Regelung galt schon bei der zurückliegenden Europawahl im Juni 2009. Entsprechende Felder auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sehen diese Möglichkeit vor.

Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis spätestens Freitag, 28.08.2009, 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Ausnahmsweise ist eine Beantragung noch bis zum Wahlsonntag, 30.08.2009, 15.00 Uhr in den Fällen möglich, in denen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 30.08.2009 um 16.00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Daher sollte der Wahlbrief rechtzeitig zur Post aufgegeben werden oder noch besser direkt bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Auf eine zusätzliche Neuerung weist das Wahlamt hin. Bei den bisherigen Kommunalwahlen wurden als Wahlhelfer u.a. die Direktkandidaten in ihren jeweiligen Wahlbezirken/Reservelistenkandidaten in ihren jeweiligen Wohnbezirken eingesetzt, weil deren Orts- und Personenkenntnis das Wahlgeschäft durchaus zu erleichtern vermochte. Bei der jetzigen Wahl ist der Einsatz als Wahlhelfer im eigenen Wahlbezirk bzw. Wohnbezirk nicht zulässig, allerdings in den anderen Wahlbezirken/Wohnbezirken sehr wohl zulässig.