Archivierte Meldungen von Juli 2009
Inhaltsnavigation überspringenDienstag, 07.07.2009
Neuauflage Abfallabfuhrkalender 2010
Dienstag, 07.07.2009
Sperrung des Kreisverkehrsplatzes Mühlenstr./Selmer Str./Ascheberger Str./Werdener Str.
Dienstag, 07.07.2009
Regionale Produkte auf dem Marktplatz
Dienstag, 07.07.2009
Rentenberatung im Rathaus
Dienstag, 07.07.2009
Schadstoffmobil am Wertstoffhof
Dienstag, 07.07.2009
Neues Amtsblatt erschienen
Mittwoch, 08.07.2009
Ilse Aigner übernimmt Schirmherrschaft
Donnerstag, 09.07.2009
Seniorenbeiratswahl im Jahr 2009
Donnerstag, 09.07.2009
Cittaslow: „Innehalten, um die Schönheit eines Ortes wahrzunehmen“
Montag, 13.07.2009
Zusatztermin Schadstoffmobil am Wertstoffhof
Freitag, 17.07.2009
Rentenberatung im Rathaus
Dienstag, 21.07.2009
Wahlvorschläge können eingereicht werden
Dienstag, 21.07.2009
Neues Amtsblatt erschienen
Freitag, 24.07.2009
Neues Amtsblatt erschienen
Dienstag, 28.07.2009
Regionale Produkte auf dem Marktplatz
Dienstag, 28.07.2009
Wahlvorschläge noch möglich
Donnerstag, 30.07.2009
Beratungsangebot für Existenzgründer
Donnerstag, 30.07.2009
Briefwahl ab Montag, 03.08.2009 möglich
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Sprungnavigation überspringenDonnerstag, 30. Juli 2009
Briefwahl ab Montag, 03.08.2009 möglich
Informationen zur Kommunalwahl 2009
In der kommenden Woche erhalten alle in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragenen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Insgesamt dürfen in Lüdinghausen 19.373 Wahlberechtigte an der Wahl teilnehmen.
Wer bis zum 08.08.2009 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich spätestens bis zum 14.08.2009 mit den Mitarbeitern des Wahlamtes der Stadt (Tel. 926-200 oder 926-195) in Verbindung setzen.
Ab Montag, 03.08.2009 können die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten im Bürgerbüro persönlich Wahlscheine/Briefwahlunterlagen beantragen und auf Wunsch auch bereits ihre Stimme abgeben.
Allerdings sind folgende Regelungen zu beachten:
Der Wahlschein wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Eine Antragstellung per Telefon ist unzulässig. Die Schriftform ist allerdings auch durch Telegramm, Telefax oder E-Mail gewahrt. Die Wahlberechtigten können zur Antragstellung die Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen oder einen formlosen Antrag stellen. Besonders wichtig ist es, den Antrag zu unterschreiben. Auch kann der Antrag per Internet auf der Seite http://www.luedinghausen.de unter dem Button „Kommunalwahl 2009“ gestellt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Dies kann nur durch eine schriftliche Vollmacht geschehen.
Neu für die Kommunalwahl ist, dass einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden dürfen, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Die Regelung galt schon bei der zurückliegenden Europawahl im Juni 2009. Entsprechende Felder auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sehen diese Möglichkeit vor.
Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis spätestens Freitag, 28.08.2009, 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Ausnahmsweise ist eine Beantragung noch bis zum Wahlsonntag, 30.08.2009, 15.00 Uhr in den Fällen möglich, in denen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 30.08.2009 um 16.00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Daher sollte der Wahlbrief rechtzeitig zur Post aufgegeben werden oder noch besser direkt bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Auf eine zusätzliche Neuerung weist das Wahlamt hin. Bei den bisherigen Kommunalwahlen wurden als Wahlhelfer u.a. die Direktkandidaten in ihren jeweiligen Wahlbezirken/Reservelistenkandidaten in ihren jeweiligen Wohnbezirken eingesetzt, weil deren Orts- und Personenkenntnis das Wahlgeschäft durchaus zu erleichtern vermochte. Bei der jetzigen Wahl ist der Einsatz als Wahlhelfer im eigenen Wahlbezirk bzw. Wohnbezirk nicht zulässig, allerdings in den anderen Wahlbezirken/Wohnbezirken sehr wohl zulässig.
