Archivierte Meldungen von April 2010
Inhaltsnavigation überspringenDienstag, 13.04.2010
Briefwahl ab sofort möglich
Donnerstag, 15.04.2010
„Gelbe Tonne“ wird kontrolliert
Donnerstag, 15.04.2010
Abfuhr des Bioabfallgefäßes im Innenstadtbereich erfolgt einen Tag eher
Donnerstag, 15.04.2010
Verkehrsregelungen "Lüdinghauser Frühling"
Donnerstag, 15.04.2010
Wochenmarkt wird in die Wilhelmstraße verlegt
Dienstag, 20.04.2010
Neues Amtsblatt erschienen
Dienstag, 27.04.2010
Berufsbegleitendes Studieren von zu Hause
Donnerstag, 29.04.2010
Beratungsangebot für Existenzgründer
Donnerstag, 29.04.2010
Neues Amtsblatt erschienen
Freitag, 30.04.2010
Wahlergebnisse im Internet
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Sprungnavigation überspringenFreitag, 30. April 2010
Wahlergebnisse im Internet
Service der Verwaltung am Sonntag/Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen
Am Sonntag (09. Mai 2010) sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann jeder Wahlberechtigte seine Stimme in dem für ihn zuständigen Stimmbezirk (Wahllokal) abgeben. Der Stimmbezirk ist aus der Wahlbenachrichtigung ersichtlich. Die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis, sollten zum Wahllokal mitgebracht werden.
Wer durch Briefwahl wählen will, kann dies noch bis zum Freitag (07. Mai 2010), 18 Uhr, beantragen. In Ausnahmefällen, wie bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist ein Antrag auf Briefwahl noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Briefwahlanträge müssen beim Wahlamt der Stadtverwaltung, Borg 2, gestellt werden. Ein Antragsvordruck ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Allerdings sind folgende Regelungen zu beachten:
Die Briefwahlunterlagen (Wahlschein) werden nur auf Antrag erteilt. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Eine Antragstellung per Telefon ist unzulässig. Die Schriftform ist allerdings auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail gewahrt. Die Wahlberechtigten können zur Antragstellung die Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen oder einen formlosen Antrag stellen. Besonders wichtig ist es, den Antrag zu unterschreiben. Auch kann der Antrag per Internet auf der Seite http://www.luedinghausen.de unter dem Button „Landtagswahl 2010“ gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Dies kann nur durch eine schriftliche Vollmacht geschehen.
Auch bei der Landtagswahl gilt, dass einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden dürfen, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Entsprechende Felder auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sehen diese Möglichkeit vor.
Das Wahlamt (Telefon 926-0) ist am Wahlsonntag ab 8 Uhr besetzt. Briefwähler sollten beachten, dass der Wahlbrief spätestens am Sonntag bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein muss. Alle Wahlbriefe, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, können bei der Auszählung der Stimmen nicht - auch nicht nachträglich - berücksichtigt werden. Deshalb sollte der Wahlbrief so zeitig aufgegeben werden, dass er bis spätestens Sonntag beim Wahlamt eingeht oder bis Sonntag persönlich beim Wahlamt abgegeben wird.
Am Wahlabend ist im Rathaus die Schaltzentrale für alle Ergebnisse aus dem Stadtgebiet. Sobald die Stimmen in einem Wahllokal ausgezählt sind, erfolgt die Meldung zum Rathaus. Dies bedeutet, dass innerhalb kürzester Zeit erhebliche Datenmengen erfasst und geprüft werden müssen.
Einen bewährten Service bietet die Stadt Lüdinghausen auch an diesem Wahlsonntag an. Im Internet unter der Adresse www.luedinghausen.de können die Wahlergebnisse aktuell abgerufen werden. Bereits während der Auszählung wird die Internet-Präsentation der Wahlergebnisse vorgenommen und ständig aktualisiert. Auf diese Weise können alle interessierten Bürger über das Internet ständig die neuesten Informationen abrufen. Zudem ist im kleineren Rahmen eine Wahlpräsentation im Rathausfoyer ab 18.00 Uhr vorgesehen.
