Archivierte Meldungen von April 2010
Inhaltsnavigation überspringenDienstag, 13.04.2010
Briefwahl ab sofort möglich
Donnerstag, 15.04.2010
„Gelbe Tonne“ wird kontrolliert
Donnerstag, 15.04.2010
Abfuhr des Bioabfallgefäßes im Innenstadtbereich erfolgt einen Tag eher
Donnerstag, 15.04.2010
Verkehrsregelungen "Lüdinghauser Frühling"
Donnerstag, 15.04.2010
Wochenmarkt wird in die Wilhelmstraße verlegt
Dienstag, 20.04.2010
Neues Amtsblatt erschienen
Dienstag, 27.04.2010
Berufsbegleitendes Studieren von zu Hause
Donnerstag, 29.04.2010
Beratungsangebot für Existenzgründer
Donnerstag, 29.04.2010
Neues Amtsblatt erschienen
Freitag, 30.04.2010
Wahlergebnisse im Internet
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Sprungnavigation überspringenDienstag, 13. April 2010
Briefwahl ab sofort möglich
Informationen zur Landtagswahl 2010
In der jetzigen Woche erhalten alle in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragenen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis zum 18.04.2010 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich spätestens bis zum 23.04.2010 mit den Mitarbeitern des Wahlamtes der Stadt (Tel. 926-200 oder 926-195) in Verbindung setzen.
Ab sofort können die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten im Bürgerbüro persönlich Wahlscheine/Briefwahlunterlagen beantragen und auf Wunsch auch bereits ihre Stimme abgeben.
Allerdings sind folgende Regelungen zu beachten:
Der Wahlschein wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Eine Antragstellung per Telefon ist unzulässig. Die Schriftform ist allerdings auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail gewahrt. Die Wahlberechtigten können zur Antragstellung die Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen oder einen formlosen Antrag stellen. Besonders wichtig ist es, den Antrag zu unterschreiben. Auch kann der Antrag per Internet auf der Seite http://www.luedinghausen.de unter dem Button „Landtagswahl“ gestellt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Dies kann nur durch eine schriftliche Vollmacht geschehen.
Wie schon bei der letzten Kommunal- und Bundestagswahl gilt, dass einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden dürfen, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Entsprechende Felder auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sehen diese Möglichkeit vor.
Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis spätestens Freitag, 07.05.2010, 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Ausnahmsweise ist eine Beantragung noch bis zum Wahlsonntag, 09.05.2010, 15.00 Uhr in den Fällen möglich, in denen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 09.05.2010 um 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Daher sollte der Wahlbrief rechtzeitig zur Post aufgegeben werden oder noch besser direkt bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.
