Bundestagswahl 2009

Stadt Lüdinghausen


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Bundestagswahl 2009

Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Von den obersten Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland wird nur der Deutsche Bundestag durch Volkswahlen gebildet.

Der Bundestag besteht aus 598 Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Die letzten Bundestagswahlen fanden am 18. September 2005 statt.

Das Bundesgebiet ist für die Wahl in insgesamt 299 Wahlkreise, davon 64 in Nordrhein-Westfalen, eingeteilt. Lüdinghausen ist dem Wahlkreis 128 (Coesfeld-Steinfurt II) zugeordnet. Insgesamt werden in Deutschland etwa 62,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein, davon 32,2 Millionen Frauen und 30 Millionen Männer. In Lüdinghausen sind ca. 18.500 Personen wahlberechtigt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (27. September 1991 oder früher) und die
  • seit mindestens drei Monaten (27. Juni 2009) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten

Wahlbenachrichtigung

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 6. September 2009 eine Wahlbenachrichtigung. In der Wahlbenachrichtigung sind das Wahllokal und die Wahlzeit aufgeführt. Weiterhin ist angegeben, ob ein Wahllokal barrierefrei, also auch für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte gut zu erreichen ist.

Die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis sollten zur Stimmabgabe mitgebracht werden.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich frühzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung setzen (Tel. 02591/926-200).

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten: auf dem klassischen, postalischen Weg, durch persönliche Abholung oder per Online-Antrag.

Antrag per Wahlbenachrichtigungskarte
Das Antragsformular für den schriftlichen Briefwahlantrag finden Sie auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Füllen Sie den "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines" aus und senden Sie ihn an das Wahlamt der Stadt Lüdinghausen, Borg 2, 59348 Lüdinghausen Vergessen Sie bitte nicht, die Sendung ausreichend zu frankieren, sonst ist nicht sicher, dass der Antrag das Wahlamt erreicht.

Persönliche Abholung
Das Wählen in einem der Briefwahlbüros ist voraussichtlich ab dem 01.September möglich. Die Wahlunterlagen werden gegen Vorlage der Benachrichtigungskarte oder des Personalausweises ausgehändigt. Diese werden direkt vor Ort ausgefüllt und in die Urne geworfen. Die Wahl ist damit erledigt.

Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 01.September bis zum 25. September im Bürgerbüro möglich. Die Büros befinden sich im Rathaus, Borg 2. Die Abholung der Unterlagen für andere ist nur mit Vollmacht möglich.