Kommunalwahl am 30. August 2009
Wahlberechtigt ist,
- wer am Wahltag Deutsche / Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (14.08.2009) ihre / seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre / seine Hauptwohnung, im Wahlgebiet hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht
Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Deutsche und Unionsbürger, wenn
- sie infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen,
- zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und 1905 des BGB bezeichneten Angelegenheit nicht erfasst.
Wählen kann nur,
wer im Wählerverzeichnis der Stadt Lüdinghausen eingetragen ist oder wer einen Wahlschein hat.
Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist der 26.07.2009. Alle Wahlberechtigten in der Stadt Lüdinghausen werden dann in das Wählerverzeichnis eingetragen und einem Wahlbezirk zugeordnet.
Ab Freitag, 31.07.2009, werden die Wahlbenachrichtigungskarten an alle Wahlberechtigten in der Stadt Lüdinghausen zugestellt. Wer bis Samstag, 08.08.2009 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt der Stadt Lüdinghausen (Tel. 02591/926-200) melden.
Der Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen Sie, in welchem der insgesamt 18 Wahllokale Sie wählen können. Alle Wahllokale in der Stadt Lüdinghausen sind barrierefrei.
Wählerverzeichnis
Sollten Sie nach dem 26.07.2009 in Lüdinghausen zuziehen oder innerhalb des Stadtgebietes umziehen, gibt Ihnen das Wahlamt der Stadt Lüdinghausen (Tel. 02591/926-200) weitere Auskunft, in welchem Wahlbezirk Sie wählen können.
Wahlschein/ Briefwahlunterlagen
Der Wahlschein ist bei der Gemeindebehörde zu beantragen, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist.
Bitte beantragen Sie den Wahlschein nur, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchten. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen.
Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.
Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen. Die Angaben sind vor allem für den Fall erforderlich, dass Sie die Zusendung der Unterlagen an eine andere Adresse als Ihre Heimatadresse wünschen.
Hier können Sie die Briefwahlunterlagen online beantragen.
Auch können Sie per einen Wahlschein beantragen. Folgende Daten werden benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und evtl. die von der Wohnanschrift abweichende Adresse, wenn Sie den Wahlschein z.B. zum Urlaubsort geschickt haben möchten.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 30.08.2009 um 16.00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Daher sollte der Wahlbrief rechtzeitig zur Post aufgegeben werden oder noch besser direkt bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Wahlschein/ Briefwahlunterlagen
Haben Sie noch weitere Fragen? Das Wahlamt der Stadt Lüdinghausen nimmt gerne Ihre Wünsche entgegen:
Stadt Lüdinghausen
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste
Herr Kortendieck
Borg 2
59348 Lüdinghausen
