Landtagswahl 2010

Stadt Lüdinghausen


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Landtagswahl 2010

Am 9. Mai 2010 findet die Wahl zum 15. Landtag Nordrhein-Westfalen statt

Der Nordrhein-Westfälische Landtag ist die Volksvertretung des Landes Nordrhein-Westfalen  und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ein wichtiges politisches  Organ.

Der Landtag besteht seit der letzten Wahlperiode aus mindestens 181 Abgeordneten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt werden. Die letzten Landtagswahlen fanden am 22. Mai 2005 statt. Im Grundsatz werden 128 Abgeordnete in den Wahlkreisen und 53 Abgeordnete über die Landeslisten gewählt. Weitere Sitze werden aus den Landeslisten im Wege der sog. Aufstockung zugeteilt, soweit dies zur Erzielung eines vollständigen Verhältnisausgleiches (mit einer ungeraden Gesamtzahl) erforderlich ist, wenn eine Partei mehr Wahlkreissitze errungen hat, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil Sitze insgesamt zukommen.

In Lüdinghausen sind ca. 18.500 Personen wahlberechtigt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind:

  • alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (09.05.1992 oder früher) und die
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (23. April 2010) in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben

Wahlbenachrichtigung

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 18.April 2010 eine Wahlbenachrichtigung. In der Wahlbenachrichtigung sind das Wahllokal und die Wahlzeit aufgeführt. Weiterhin ist angegeben, ob ein Wahllokal barrierefrei, also auch für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte gut zu erreichen ist.

Die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis sollten zur Stimmabgabe mitgebracht werden.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich frühzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung setzen (Tel. 02591/926-200).

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten: Auf dem klassischen, postalischen Weg, durch persönliche Abholung oder per Online-Antrag.

Antrag per Wahlbenachrichtigungskarte
Das Antragsformular für den schriftlichen Briefwahlantrag finden Sie auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Füllen Sie den "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines" aus und senden Sie ihn an das Wahlamt der Stadt Lüdinghausen, Borg 2, 59348 Lüdinghausen Vergessen Sie bitte nicht, die Sendung ausreichend zu frankieren, sonst ist nicht sicher, dass der Antrag das Wahlamt erreicht.

Persönliche Abholung
Das Wählen in einem der Briefwahlbüros ist voraussichtlich ab dem 12. April möglich. Die Wahlunterlagen werden gegen Vorlage der Benachrichtigungskarte oder des Personalausweises ausgehändigt. Diese werden direkt vor Ort ausgefüllt und in die Urne geworfen. Die Wahl ist damit erledigt.

Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 12. April bis zum 7. Mai im Bürgerbüro möglich. Die Büros befinden sich im Rathaus, Borg 2. Die Abholung der Unterlagen für andere ist nur mit Vollmacht möglich.