Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ hat die Stadt Lüdinghausen einen neuen Verfügungsfonds aufgelegt.
Diese Mittel sollen für Maßnahmen (investiv und nichtinvestiv) zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt von Lüdinghausen sowie des Dorfkerns von Seppenrade genutzt werden. Der Handlungsraum ist daher eingeschränkt. Die Förderquote beträgt 50 Prozent.

Wer kann Anträge stellen?

Alle natürlichen und juristischen Personen.

Was kann gefördert werden?

  • Maßnahmen mit einem Projektvolumen ab 500 Euro bis zu 20.000 Euro.
  • Maßnahmen, die der Allgemeinheit dienen, nicht der Gewinnerzielung.
  • Maßnahmen, die der Attraktivitätssteigerung der Lüdinghauser Innenstadt beziehungsweise des Seppenrader Ortskerns dienen und die Identifikation fördern.
  • Maßnahmen, die zur Stärkung der Stadtteilkultur, zur Belebung des Einzelhandels, zur Aufwertung des Stadtbildes, zur Gestaltung des öffentlichen Raumes, zur Imagebildung oder zur Öffentlichkeitsarbeit beitragen.
  • Ein besonderer Schwerpunkt soll auf Projekte für die Schaffung von Begegnungsräumen in Seppenrade und Lüdinghausen, zum Beispiel die Aufwertung der Innenhöfe, gelegt werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bitte beschreiben Sie im Antragsformular die geplante Maßnahme sowie den zu erwartenden Nutzen für die Innenstadt beziehungsweise den Ortskern. Erläutern Sie außerdem den Zeitraum und die Dauer sowie die räumliche Zuordnung. Zusammen mit dem Antrag benötigen wir ein Angebot, bei Maßnahmen über 5.000 Euro zwei vergleichbare Angebote. Fügen Sie gerne auch ein Foto der Ist-Situation bei. Auch die Co-Finanzierung muss nachgewiesen werden.

Die Entscheidung über die Vergabe der im Verfügungsfonds zur Verfügung stehenden Mittel trifft das sogenannte Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern aus Bürger- und Unternehmerschaft zusammensetzt.

Den Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen reichen Sie bitte unterschrieben bei Lüdinghausen Marketing ein.

Antragsformular

Richtlinie

Handlungsraum

Der Handlungsraum umfasst den Kernbereich der Stadt Lüdinghausen sowie das Zentrum des Ortsteils Seppenrade.

Eine strenge Grenzdefinition ist aufgrund der räumlichen und funktionalen Beziehungen innerhalb des Lüdinghauser Zentrums nicht durchgängig möglich. Es können jedoch Grenzbereiche für den Handlungsraum definiert werden. Diese verlaufen in Lüdinghausen im Süden entlang der Kurt-Schumacher-Straße (B58 / B235) und im Osten entlang der Konrad-Adenauer-Straße (B235). Der westliche Abschluss des Handlungsraums wird durch die Vischeringsstever und der nördliche Abschluss durch die Burg Vischering begrenzt. Der Handlungsraum umfasst damit die Lüdinghauser Innenstadt mit den unmittelbar angrenzenden Wasserburgen Lüdinghausen und Vischering, die in ihrer gemeinschaftlichen Wahrnehmung identitätsstiftend für das Lüdinghauser Zentrum sind. Der Handlungsraum umfasst ferner den Ortskern Seppenrade mit den Straßenzügen Am Rosengarten, Alter Berg, Mollstraße, Krummer Timpen, Träppken, Kirchplatz, Dattelner Straße von der Einmündung Mollstraße bis zur Kreuzung Hauptstraße / Halterner Straße, Hauptstraße, Dülmener Straße von der Einmündung Am Deibaum bis zur Kreuzung Hauptstraße / Halterner Straße. Hierbei handelt es sich um den gewachsenen historischen Dorfkern, der an den identitätsstiftenden Rosengarten angrenzt.