Ansprechpartner

Saskia Meier
Fachbereich 4 - Bildung, Sport und Ordnungsangelegenheiten

Stadt Lüdinghausen
Borg 2
Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss, Raum 318
59348 Lüdinghausen

Jeweils zwischen dem 15. Oktober und dem 15. März darf unter Einhaltung der Allgemeinverfügung Schlagabraum verbrannt werden. Sie können die Verbrennung von Schlagabraum telefonisch oder per Mail unter ordnungsamt@stadt-luedinghausen.de anmelden. Bitte beachten Sie, dass nach dem 15. März kein Schlagabraum mehr verbrannt werden darf.