Ansprechpartner

Sebastian Otto
Fachbereich 3 - Stadtentwicklung

Stadt Lüdinghausen
Borg 2
Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss, Raum 309
59348 Lüdinghausen

Isabel Post
Fachbereich 3 - Stadtentwicklung

Stadt Lüdinghausen
Borg 2
Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss, Raum 310
59348 Lüdinghausen

Melanie Gucia-Sehr
Fachbereich 3 - Stadtentwicklung

Stadt Lüdinghausen
Borg 2
Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss, Raum 308
59348 Lüdinghausen

Die Errichtung, (Nutzungs)-Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung. Zuständige Behörde für die Bearbeitung des Bauantrags sowie die Erteilung der Genehmigung ist die Bauaufsicht des Kreises Coesfeld. Die Stadt Lüdinghausen ist in dieses Verfahren und in die Entscheidung der Zulässigkeit eines Antrags eng eingebunden. Die wesentliche Grundlage für die planungsrechtliche Bewertung eines Bauvorhabens durch die Stadt Lüdinghausen bilden dabei die kommunalen Bebauungspläne. Soweit für eine bestimmte Fläche kein Bebauungsplan vorliegt, sind die Vorhaben gemäß §§ 34 oder 35 BauGB zu bewerten.

Gerne beraten wir Sie vorab zu bauplanungsrechtlichen Fragen und unterstützen Sie im Antragsverfahren.

Weiterführende Informationen rund um das Bauantragsverfahren finden Sie im Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die erforderlichen Formulare sowie die zuständigen Ansprechpartner für die Antragstellung auf Seiten des Kreises Coesfeld finden Sie hier.

Genehmigungsfreistellung

Innerhalb von rechtsgültigen Bebauungsplänen und unter der Maßgabe, dass die Vorhaben keiner Befreiung, Ausnahme oder Abweichung bedürfen und die Erschließung gesichert ist, können folgende Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO NRW eingereicht werden:
•    Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3
•    Sonstige Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2
•    Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Gebäude

Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Lüdinghausen begonnen werden.

Die Freistellungsanzeige reichen Sie bitte in einfacher schriftlicher Ausführung bei der Stadt Lüdinghausen, FB 3 Planen und Bauen, sowie als digitale Fassung (max. 20 MB) per Mail an genehmigungsfreistellung@stadt-luedinghausen.de ein.
Das Antragsformular finden Sie hier.