Ansprechpartner

Celine Mürmann
Fachbereich 4 - Bildung, Sport, Ordnungsangelegenheiten und Mobilität

Stadt Lüdinghausen
Borg 2
Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss, Raum 317
59348 Lüdinghausen

Jeweils zwischen dem 15. Oktober und dem 15. März darf unter Einhaltung der Allgemeinverfügung Schlagabraum verbrannt werden. Sie können die Verbrennung von Schlagabraum telefonisch oder per Mail unter ordnungsamt@stadt-luedinghausen.de anmelden. Bitte beachten Sie, dass nach dem 15. März kein Schlagabraum mehr verbrannt werden darf.

Osterfeuer

Osterfeuer werden seit vielen Jahren im Rahmen der Brauchtumspflege, von Karfreitag bis Ostermontag, veranstaltet. Diese Brauchtumsfeuer unterliegen nicht der Genehmigungspflicht, müssen jedoch bei der Stadt angemeldet werden. Dies muss midestens einen Tag vor Beginn des Osterfeuers geschehen und es müssen der Ordnungsbehörde Datum, Ort, Uhrzeit sowie die telefonische Erreichbarkeit mitgeteilt werden.

Zudem gibt es einige Auflagen, die für die Durchführung eines Osterfeuers gelten:

  • Lage: Verbrennungsort muss im Außenbereich von Lüdinghausen und Seppenrade liegen
  • Haufenbildung: Haufenhöhe max. 3,50 m
  • Mindestabstände:
    - 200 m zu bebauten Ortsteilen - 100 m zu bewohnten Gebäuden und zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden
    - 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen - 15 m zu Gewässern & Gehölz
    - 10 m zu befestigten Wirtschaftswegen
  • Sicherheitsmaßnahmen:
    - Feuer muss ständig von zwei Personen (volljährig) beaufsichtigt werden
    - Nur trockenes, unbehandeltes Holz und Schnittgut verbrennen
    - Feuer bei starkem Wind unverzüglich löschen
    - Haufen muss einen Tag vor dem Verbrennen umgeschichtet werden (Tierschutz). Vor dem Entzünden muss sichergestellt werden, dass sich keine Vögel oder Kleintiere im errichteten Brennmaterial befinden
    - Keine Gefährdung oder erhebliche Belästigung durch Rauch oder Funkenflug
  • Verbrennungsrückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen