Ansprechpartner

Martina Bendler
Fachbereich 3 - Stadtentwicklung

Stadt Lüdinghausen
Borg 2
Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss, Raum 307
59348 Lüdinghausen

Der Weg zur Unterschutzstellung

Die Stadt Lüdinghausen als Untere Denkmalbehörde stellt ein Objekt unter Denkmalschutz, wenn die gesetzlichen Anforderungen hierfür nach § 2 und § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW erfüllt sind.

Das Eintragungsverfahren läuft folgendermaßen ab:

  1. Zunächst wird das Objekt gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Abteilung Inventarisation) als Denkmalfachbehörde besichtigt und untersucht.
  2. Anschließend wird der/die Eigentümer/in schriftlich um seine Stellungnahme gebeten.
  3. Die beabsichtigte Unterschutzstellung wird im Ausschuss für Bauen, Planen und Stadtentwicklung aufgezeigt.
  4. Abschließend dann das Objekt per Bescheid in die Denkmalliste eingetragen.

Das Unterschutzstellungsverfahren kann gemäß Paragraph 23 Absatz 4 des Denkmalschutzgesetzes NRW nur auf Anregung 

  • der Eigentümerin / des Eigentümer,
  • des LWL-Amtes für Denkmalpflege in Westfalen
  • oder durch die Stadtverwaltung selbst eingeleitet werden.