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Der Weg zur Unterschutzstellung
Die Stadt Lüdinghausen als Untere Denkmalbehörde stellt ein Objekt unter Denkmalschutz, wenn die gesetzlichen Anforderungen hierfür nach § 2 und § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW erfüllt sind.
Das Eintragungsverfahren läuft folgendermaßen ab:
- Zunächst wird das Objekt gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Abteilung Inventarisation) als Denkmalfachbehörde besichtigt und untersucht.
- Anschließend wird der/die Eigentümer/in schriftlich um seine Stellungnahme gebeten.
- Die beabsichtigte Unterschutzstellung wird im Ausschuss für Bauen, Planen und Stadtentwicklung aufgezeigt.
- Abschließend dann das Objekt per Bescheid in die Denkmalliste eingetragen.
Das Unterschutzstellungsverfahren kann gemäß Paragraph 23 Absatz 4 des Denkmalschutzgesetzes NRW nur auf Anregung
- der Eigentümerin / des Eigentümer,
- des LWL-Amtes für Denkmalpflege in Westfalen
- oder durch die Stadtverwaltung selbst eingeleitet werden.