Übersetzungen

Die Stadt Lüdinghausen ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseiten:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseiten sind mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nur in Teilen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Stadt Lüdinghausen arbeitet aktuell daran, die Zugänglichkeit der Seiten und Serviceangebote zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seiten eingegriffen werden muss.

Ein zentrales Problem ist darüber hinaus, dass die PDF-Dokumente häufig nicht ausreichend barrierefrei sind. Da es sich um hunderte Dateien handelt, wird die Behebung dieser Problematik leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Dokumente, die von Dritten (zum Beispiel anderen Organisationen, Ministerien und anderen) bereitgestellt werden, liegen zudem nicht immer barrierefrei vor. Unsere Internetseiten haben keine eigene Sprachausgabe. Sie sind so programmiert, dass eine Ausgabe weitgehend mit Standardprogrammen möglich ist. Bislang haben nicht alle Videos Untertitel.

Wir bemühen uns um die Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Bewertungsmethoden

Diese Erklärung wurde zuletzt am 15. November 2023 geprüft und aktualisiert.

Die Stadt Lüdinghausen hat die Barrierefreiheit dieser Internetseiten mit Hilfe der folgenden Methode bewertet und getestet:

  • Selbsteinschätzung: Die Internetseiten wurden intern bewertet.
  • Bewertung aufgrund automatisch durchgeführter Tests

Feedback und Kontaktangaben

Für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit nutzen Sie unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an die Pressestelle der Stadt Lüdinghausen. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere beseitigen können.

Pressestelle der Stadt Lüdinghausen
Stadt Lüdinghausen
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: presse@stadt-luedinghausen.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.