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Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Baudenkmälern sollten ihre Rechte und Pflichten nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler in Nordrhein-Westfalen – kurz DSchG NRW – kennen. Die wichtigsten Informationen zum denkmalrechtlichen Erlaubnis- und Bescheinigungsverfahren sind hier kurz für Sie zusammengefasst.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auch zum Download in unserem Merkblatt.