Ansprechpartner

Martina Bendler
Fachbereich 3 - Stadtentwicklung

Stadt Lüdinghausen
Borg 2
Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss, Raum 307
59348 Lüdinghausen

Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Baudenkmälern sollten ihre Rechte und Pflichten nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler in Nordrhein-Westfalen – kurz DSchG NRW – kennen. Die wichtigsten Informationen zum denkmalrechtlichen Erlaubnis- und Bescheinigungsverfahren sind hier kurz für Sie zusammengefasst.

Alle wichtigen Informationen finden Sie auch zum Download in unserem Merkblatt.