„Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.“

Dieser Wortlaut stammt aus der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Vertretung der Bürgerschaft ist der Stadtrat mit seinen 34 Mitgliedern, welche für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Vorsitzender des Stadtrates ist als Mitglied kraft Gesetzes der Bürgermeister. Der Rat der Stadt ist für sämtliche Angelegenheiten der Stadt zuständig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass er die Entscheidung über gewisse Angelegenheiten auf seine Ausschüsse oder den Bürgermeister überträgt. Wichtige Aufgaben sind das Erlassen von Satzungen und Rechtsverordnungen, das Budgetrecht und die Kontrolle der Exekutive.

Für die Sitzungen des Stadtrates und der Auschüsse sind Zuhörerplätze eingerichtet, um jedem Bürger eine Verfolgung des öffentlichen Teils der jeweiligen Sitzung zu ermöglichen. Unter dem Tagesordnungspunkt "Einwohnerfragestunde" können Bürger in den Sitzungen des Stadtrates Fragen an das Gremium und die Verwaltung richten.

Nähere Informationen zu den Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse finden Sie im Ratsinformationssystem
der Stadt Lüdinghausen. Hierin finden Sie eine Aufstellung sämtlicher Gremien, den Sitzungskalender, die Mandatsträger sowie die Einladungen zu den Sitzungen inklusive der Erläuterungen zu den einzelnen öffentlichen Tagesordnungspunkten.