Wofür benötige ich eine denkmalrechtliche Erlaubnis?

Gehen Sie grundsätzlich bitte davon aus, dass Sie für alle Veränderungen an und in Ihrem Baudenkmal vorab eine denkmalrechtliche Erlaubnis benötigen.

Unter Veränderung ist jede Tätigkeit zu verstehen, die den bestehenden Zustand des Baudenkmals verändert, auch wenn dieser nicht original oder historisch ist oder auf nicht rechtmäßige Weise zustande gekommen ist. Auch Maßnahmen zur Wiederherstellung eines historischen Zustandes oder zum Erhalt des derzeitigen Zustandes sind erlaubnispflichtig!

Erlaubnispflichtig sind beispielsweise:

  • Anbau, Ausbau, (Teil-)Abriss
  • Dachsanierung, Dachgeschossausbau
  • statische Eingriffe
  • Fachwerkreparaturen
  • neuer Putz, neuer Anstrich
  • Fenstererneuerung oder -anstrich
  • Einbau von Schaufenstern und Anbau von Werbeanlagen
  • Haustechnik-Erneuerung, Anlagen-Reparaturen (Sanitär, Heizung, Elektro)
  • Maßnahmen im direkten Umfeld eines Baudenkmals
  • und weitere…

Solche und ähnliche Maßnahmen sind stets erlaubnispflichtig, da sie wesentlichen Einfluss auf den Denkmalwert des Objektes haben können!

Maßnahmen im näheren Umfeld von Baudenkmälern sind ebenfalls erlaubnispflichtig, da Baudenkmäler einen individuellen Umgebungsschutz genießen. Die Reichweite des Umgebungsschutzes sowie seine Einschränkung durch Maßnahmen an benachbarten Gebäuden oder im sonstigen Umfeld werden einzelfallabhängig beurteilt.

Wie beantrage ich eine denkmalrechtliche Erlaubnis?

Der formlose Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist schriftlich vor der Durchführung/Beauftragung der Maßnahme bei der Stadt Lüdinghausen, Untere Denkmalbehörde (Borg 2, 59348 Lüdinghausen) einzureichen. Wir empfehlen, Ihr Vorhaben bereits vorab mit uns abzustimmen. Antrag und Genehmigung sind gebührenfrei.

Der Antrag sollte alle notwendigen Informationen enthalten, um das Vorhaben abschließend beurteilen zu können. Das können beispielsweise textliche Erläuterungen, Fotos, Handwerks-Angebote, Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen (Bestand und Planung) oder komplette Konzepte sein. Der Antrag wird an die zuständige Denkmalfachbehörde des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe weitergeleitet und dort von fachkundigen Architekten und Historikern geprüft. 

Stehen Ihrem Antrag keine Gründe des Denkmalschutzes entgegen oder verlangt ein überwiegendes öffentliches Interesse die beantragte Maßnahme, erteilen wir Ihnen schriftlich die denkmalrechtliche Erlaubnis.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Erlaubnis mit Nebenbestimmungen erteilt wird. Diese sind dann bei der Umsetzung Ihrer Maßnahme als Auflagen zwingend einzuhalten.