Der Grundstückseigentümer hat sich gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Hierzu hat er Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (in der Regel unterhalb der Straßenoberkante) durch funktionstüchtige Rückstausicherung gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen.