Ansprechpartner

Anke Cymontkowski
Fachbereich 6 - Technische Dienste

Stadt Lüdinghausen
Borg 2
Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Raum 210
59348 Lüdinghausen

Robert Breuer
Fachbereich 6 - Technische Dienste

Stadt Lüdinghausen
Borg 2
Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Raum 205
59348 Lüdinghausen

Der Begriff Abwasser umfasst sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser. Tagtäglich wird sauberes Frischwasser aus dem Trinkwassernetz entnommen und zum Beispiel durch Waschen, die Toilettenspülung oder gewerbliche Prozesse verschmutzt. Nach Gebrauch fließt das Schmutzwasser über die öffentlichen Kanäle zur Kläranlage.

Ebenso fließt das Niederschlagswasser von den bebauten und/oder befestigten Flächen der einzelnen Grundstücke in die öffentliche Kanalisation. Die Beseitigung des Abwassers (im Trenn- oder Mischsystem), die Instandhaltung der Kanäle sowie die Reinigung in der Kläranlage verursachen Kosten, die von den Benutzern der Kanalisation über die Zahlung von Abwassergebühren finanziert werden. Nach Art der Inanspruchnahme wird zwischen Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren unterschieden.

Schmutzwassergebühr

Die Höhe der Gebühr richtet sich beim Schmutzwasser nach dem Frischwasserverbrauch (in m³). Sofern ein Teil der bezogenen Frischwassermenge nicht in die Abwasseranlage eingeleitet wird (zum Beispiel Gartenbewässerung, Regenwassernutzungsanlage), kann auf Antrag eine Befreiung von der Schmutzwassergebühr für die nicht eingeleiteten Frischwassermengen gewährt werden.

Bei diesen Wasserabzugsmengen ist der Nachweis grundsätzlich über einen ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Zwischenzähler, der auf eigene Kosten einzubauen und zu warten ist, zu erbringen. Der Antrag ist vorab beim Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen per E-Mail unter wasserschwundmengen@stadt-luedinghausen.de, persönlich oder über den Postweg zu stellen. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular in unserem Digitalen Rathaus.

Jährlich, zu Ende Oktober / Anfang November, aber spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres, ist dem Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen der aktuelle Stand des Zwischenzählers mitzuteilen. Bitte verwenden Sie hierzu ebenfalls das Formular in unserem Digitalen Rathaus.

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung der Stadt Lüdinghausen über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren in der Rubrik Ortsrecht.

Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche (in m²), von der Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann. Zu den gebührenpflichtigen Flächen zählen auch teilversiegelte Flächen (zum Beispiel Ökopflaster oder Schotterflächen), sofern von diesen Flächen Niederschlagswasser zum Beispiel aufgrund eines Gefälles in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann. Die jeweiligen Werte werden dann mit dem jährlich ermittelten Gebührensatz multipliziert.

Mit Einzug erhalten Sie zu diesem Punkt eine Aufforderung Ihre versiegelten Flächen anzugeben. Auf dieser Grundlage werden die Niederschlagswassergebühren festgesetzt. Wenn Sie im Rahmen der Bauarbeiten weitere Flächen an das Kanalnetz anschließen, muss der Eigentümer diese Flächen unaufgefordert beim Tiefbauamt der Stadt Lüdinghausen als abflusswirksam angeben. Sollten Fragen zu diesen Punkten auftreten, hilft Ihnen unsere Tiefbauabteilung gerne weiter.

Weitere Informationen finden Sie in der Entwässerungssatzung der Stadt Lüdinghausen unter "Ortsrecht".