Die Zustands- und Funktionsprüfung („Dichtheitsprüfung“) privater Abwasserleitungen ist in Nordrhein-Westfalen in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013) geregelt. Im Fall eines Neubaus oder einer Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage ist die Prüfung der schmutzwasserführenden Abwasserleitungen durch einen anerkannten Sachkundigen unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten durchzuführen. Die Unterlagen sind dem Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen unaufgefordert vorzulegen. Die Prüfung darf nur von einem anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. 

Eine Liste über die anerkannten Sachkundigen finden Sie unter dem diesem Link.