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Zentrale Vergabestelle der Stadt Lüdinghausen
Die Zentrale Vergabestelle ist für die formelle Abwicklung aller Vergabeverfahren der Stadt Lüdinghausen zuständig. Dadurch sollen transparente, wirtschaftliche und effiziente Beschaffungsprozesse erreicht werden.
Nationale und Eu-weite Vergabeverfahren
Mit dem Inkrafttreten der Novellierung des Unterschwellenvergaberechts in Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2026 besteht nach § 75 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) keine Pflicht mehr zur Anwendung der VOB/A 1.Abschnitt für die Vergabe von Bauleistungen und der UVgO für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, sofern nicht einschränkende Regelungen nach § 75a Abs. 2 GO NRW im Rahmen einer Satzung erlassen werden.
Die Stadt Lüdinghausen hat gegen den Erlass einer Satzung entschieden, sodass die Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich (national) entsprechend § 75a Abs. 1 GO NRW nach den Haushaltsgrundsätzen Wirtschftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Vergabegrundsätzen Gleichbehandlung und Transparent durchgeführt werden.
Bei jedem Beschaffungsvorgang handelt es sich somit ab 01.01.2026 um eine Einzelfallentscheidung nach den für die erforderliche Beschaffung sinnvoll erscheinende Regelung unter Beachtung der oben genannten Grundsätze.
Eine öffentliche Bekanntmachung ist seit dem 01.01.2026 im Unterschwellenbereich grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Auf die EU-weiten Vergabeverfahren oberhalb der jeweils geltenden Schwellenwerte hat die Rechtsänderung keine Auswirkungen, so dass es bei förmlichen Vergabeverfahren mit entsprechenden Bekanntmachungen verbleibt.
Die förmliche Abwicklung aller Eu-weiten Verfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELVIS.
Zu den aktuellen Ausschreibungen und vergebenen Aufträgen
Elektronische Vergabe
Die EU-weiten Vergaben sowie die je nach Einzelfallentscheidung nationalen Vergaben werden über Subreport ELVIS veröffentlicht und entsprechend zum Download zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen können kostenlos und unverbindlich eingesehen sowie heruntergeladen werden. Eine Übersendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Zudem findet die Bieterkommunikation über die Plattform statt. Für die Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren ist eine einmalige, kostenlose Registrierung erforderlich. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich.
Obwohl der Zugriff auf die Vergabeunterlagen auch ohne Registrierung möglich ist, wird eine kostenlose Registrierung Ihres Unternehmens empfohlen, da Sie hierdurch automatisch aktuelle Nachrichten zum Vergabeverfahren, beispielsweise Bieterfragen, Änderungen der Vergabeunterlagen oder Terminverschiebungen, erhalten. Sollten Sie ohne eine Registrierung auf die Vergabeunterlagen zugreifen, liegt die Information über aktuelle Änderungen in Ihrer eigenen Verantwortung.
Bei Fragen oder Problemen hinsichtlich der Vergabeplattform oder bei Hilfestellung zur erforderlichen Registrierung bei subreport ELVIS wenden Sie sich gerne an den unten genannten Ansprechpartner.
