Das offizielle Wappen der Stadt Lüdinghausen ist als Hoheitszeichen rechtlich geschützt. Die Verwaltung möchte jedoch gerne dem Wunsch vieler Vereine, Verbände oder Institutionen entsprechen, die Verbundenheit mit der Stadt Lüdinghausen zum Ausdruck zu bringen. Daher wurde in der Ratssitzung am 15. Juni 2023 die Einführung eines sogenannten Jedermann-Wappens zur erlaubnisfreien und kostenlosen Verwendung beschlossen.


Folgende Nutzungsbedingungen sind bei der Verwendung unbedingt einzuhalten:

Die Verwendung des Jedermann-Wappens ist für Jedermann frei zugänglich und darf unter Berücksichtigung dieser Nutzungsbedingungen verwendet werden.

Das Größenverhältnis muss stets den Proportionen der Vorlage entsprechen. Der Verwendungszweck darf nicht missbräuchlich, diskriminierend, kriminell, sittenwidrig oder jugendgefährdend sein. Weiter darf das Jedermann-Wappen nicht verändert und das Ansehen der Stadt Lüdinghausen durch die Verwendung des Wappens nicht beeinträchtigt werden. Eine kommerzielle Nutzung (Vermarktung durch Dritte) des Wappens ist ausgeschlossen. Auch darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Stadt Lüdinghausen Herausgeber oder Absender ist.

 

Download Jedermann-Wappen

Hier finden Sie das Jedermann-Wappen in unterschiedlichen Ausführungen zum Download:

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Jedermann-Wappen als PNG-Datei

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