Ansprechpartner

Martina Bendler
Fachbereich 3 - Stadtentwicklung

Stadt Lüdinghausen
Borg 2
Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss, Raum 307
59348 Lüdinghausen

Denkmäler sind Bauwerke, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse im Sinne des § 2 des Denkmalschutzgesetzes NRW besteht. Es gibt verschiedene Arten von Denkmälern:

  • Baudenkmäler
  • Bodendenkmäler
  • Denkmalbereiche
  • Gartendenkmäler
  • Bewegliche Denkmäler

Nicht nur Bauwerke von hohem Rang und überregionaler Bedeutung sind zu schützen, sondern auch Objekte, die regionale oder lokale Bedeutung haben. Somit können nicht nur imposante Kirchen und Burgen, sondern auch Altstadthäuser, Villen, Industrieanlagen oder Verwaltungsgebäude unter Denkmalschutz stehen. Ob ein Denkmal "hübsch" ist oder nicht, ist hierbei nicht von Bedeutung. 

Als Untere Denkmalbehörde ist die Stadt Lüdinghausen für die Unterschutzstellung und Eintragung in die Denkmalliste sowie für die denkmalrechtliche Genehmigung von Maßnahmen an eingetragenen Denkmälern im gesamten Stadtgebiet zuständig.