Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Wir sind die Stadt Lüdinghausen.
Unsere Internet-Seite sollen auch Menschen
mit Behinderung gut nutzen können.
Dafür gibt es Regeln im Gesetz.
Die Gesetze heißen:

  • Behindertengleichstellungs-Gesetz
  • BITV 2.0
    Das ist kurz für: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0.
  • Richtlinie (EU) 2016/2102

Wir wollen uns an die Gesetze halten.

Dieser Text ist unsere Erklärung zur Barrierefreiheit.
In dieser Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Was ist schon barrierefrei?
  • Was ist nicht barrierefrei?
  • Wo können Sie sich bei Problemen beschweren?

Die Erklärung gilt für die Internet-Seiten:

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Auf dieser Internet-Seite ist noch nicht alles barrierefrei.

Was ist nicht barrierefrei?

Einige PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
Das heißt:
Diese PDF-Dateien lassen sich nicht
mit einem Vorlese-Programm vorlesen.
Es sind sehr viele PDF-Dateien.
Darum dauert es sehr lange, alle PDF-Dateien barrierefrei zu machen.
Manche PDF-Dateien sind nicht von uns.
Diese PDF-Dateien können wir nicht ändern.

Unsere Internet-Seite hat kein eigenes Vorlese-Programm.
Aber man sich die Texte mit anderen Programmen vorlesen lassen.

Einige Videos haben keine Untertitel.

Wir arbeiten daran, dass unsere Internet-Seite barrierefrei wird.

Der Text ist vom 15. November 2023.
An dem Tag haben wir auch die Barrierefreiheit geprüft.

Wie haben wir die Barrierefreiheit geprüft?
Wir haben die Barrierefreiheit selbst bewertet.
Wir haben Tests von Computern machen lassen.

Haben Sie Probleme oder Barrieren auf der Internet-Seite gefunden?
Dann schreiben Sie uns eine Nachricht mit unserem Kontakt-Formular.
Beschreiben Sie bitte das Problem oder die Barriere in der Nachricht.

So können Sie uns auch erreichen
Adresse:
Stadt Lüdinghausen
Pressestelle der Stadt Lüdinghausen
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: presse@stadt-luedinghausen.de

Hat es keine gute Lösung für Ihre Beschwerde gegeben?

Dann können Sie sich weiter beschweren.
Dafür gibt es eine Beschwerde-Stelle.
Die Beschwerde-Stelle heißt:
Schlichtungsstelle nach § 10d Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz NRW (BGG NRW).
Die Schlichtungsstelle kümmert sich bei Streit zwischen:

  • Menschen mit Behinderung und
  • öffentlichen Stellen in NRW.

Das sind zum Beispiel:

  • Ministerien in NRW
  • einige Stiftungen
  • die Stadt Lüdinghausen

Die Schlichtungsstelle sucht eine Lösung.
Dann muss man mit dem Streit nicht vor Gericht gehen.
Sie müssen nichts für die Beschwerde-Stelle bezahlen.
Sie brauchen keinen Anwalt.

Wie erreichen Sie die Schlichtungsstelle?

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Mehr Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite
von der Schlichtungsstelle: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

 

Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2022.