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Sebastian Otto
Fachbereich 3 - Stadtentwicklung

Stadt Lüdinghausen
Borg 2
Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss, Raum 309
59348 Lüdinghausen

Isabel Post
Fachbereich 3 - Stadtentwicklung

Stadt Lüdinghausen
Borg 2
Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss, Raum 310
59348 Lüdinghausen

Als rechtsverbindliche Umsetzung der Ziele der Stadtplanung bildet die Bauleitplanung ein umfassendes Regelwerk zur Steuerung der räumlichen Entwicklung des Stadtgebiets. Über umfassende Steuerungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen können mit den Instrumenten der Bauleitplanung gezielt Vorgaben geschaffen werden, welche Nutzungen in bestimmten räumlichen Arealen zulässig sind und wie Grundstücke konkret bebaut werden dürfen.

Unter dem Titel der „vorbereitenden Bauleitplanung“ liefert der Flächennutzungsplan dabei die grundsätzliche Gliederung des Stadtgebiets, indem er unter anderem Wohnbau- oder Gewerbeflächen verortet. Auf Basis des vorbereitenden Flächennutzungsplans regeln Bebauungspläne bzw. die „verbindliche Bauleitplanung“ die Nutzbarkeit konkreter Grundstücke und letztlich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben.

Bebauungspläne steuern die städtebauliche Ordnung dabei durch rechtsverbindliche Festsetzungen. Diese treffen beispielsweise Aussagen darüber, wie ein Grundstück bebaut bzw. genutzt werden darf, welche Flächen für technische, soziale und verkehrliche Infrastruktur vorgehalten werden und welche als Freiflächen der Erholung oder der Landwirtschaft dienen. Darüber hinaus reichen die Festsetzungen auch von der Abgrenzung möglicher Baufelder auf einer Parzelle bis hin zur Anzahl der Geschosse oder der Dachform und –höhe. Im Zuge dessen bilden die Bebauungspläne die „Richtschnur“ für Bauherren, Architekten oder Investoren bei der Umsetzung von Vorhaben.

Bebauungspläne werden in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt und als Satzung von der Gemeinde beschlossen. Ein Bebauungsplan kann aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan sind Bebauungspläne gegenüber jedermann verbindlich.

Die Aufstellung von Bebauungsplänen setzt auf eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit. In verschiedenen Phasen der Erarbeitung werden die Pläne zur Beteiligung ausgelegt und sind über das im Folgenden verlinkte Portal einsehbar. Hierüber können Sie Ihre Anregungen, Hinweise und Bedenken zu den Planungen einbringen, die im weiteren Planverfahren ihre Berücksichtigung finden. Die Stadt Lüdinghausen freut sich auf Ihre Anregungen!

Die rechtskräftigen Bebauungspläne sowie der Flächennutzungsplan und weitere Satzungen, ebenso wie die zur Beteiligung ausgelegten Planwerke, sind in der interaktiven Karte hinterlegt. Hier finden Sie alle Informationen dazu,

  • wo, was und wie in Lüdinghausen gebaut werden darf,
  • welches Baurecht für Ihr Grundstück gilt und
  • welche Planverfahren aktuell in Lüdinghausen umgesetzt werden.
  • Bitte beachten Sie: Alle hier gezeigten Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und Satzungen dienen lediglich Informationszwecken. Bei den genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern erhalten Sie rechtsverbindliche Auskunft.

In dieser Übersichtskarte können die rechtskräftigen Bebauungspläne eingesehen werden.

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