Die Stadt Lüdinghausen versendet in diesen Tagen erstmalig die Bescheide für die Grundsteuer B nach neuem Recht. Zur Anwendung kommen dabei unterschiedliche Hebesätze für unbebaute Grundstücke und Nichtwohngrundstücke einerseits (870 v. H.) sowie für Wohngrundstücke andererseits (501 v. H.). Der Grundsteuerbescheid ist ein Folgebescheid und wird auf Grundlage der neuen Bewertung durch das Finanzamt erstellt. Fragen zum Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag sind daher an das Finanzamt Lüdinghausen zu stellen. Entsprechende Kontaktdaten sind einer erläuternden Bescheidbeilage zu entnehmen.

„Mit der jetzigen Veranlagung der Grundsteuer B kommt ein langjähriger Reformprozess zum Abschluss“, verweist Kämmerer Armin Heitkamp auf die 2018 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts angestoßene Grundsteuerreform. Gleichzeitig stellt er in den Vordergrund, dass die Umsetzung der Reform für die Stadt Lüdinghausen aufkommensneutral erfolgt und über die Reform keine Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt erzielt werden. Das bedeute jedoch keine Belastungsneutralität für den einzelnen Steuerpflichtigen. „Durch den vom Finanzamt neu ermittelten Grundsteuermessbetrag wird es je nach Einzelfall zu Mehrbelastungen oder auch zu Entlastungen kommen“, so Heitkamp abschließend.

Für an die Stadt Lüdinghausen gerichtete Fragen zur Grundsteuer B stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramts gerne zur Verfügung. Aufgrund der zu erwartenden vielen Nachfragen wird gleichzeitig um Geduld gebeten.