Wahlberechtigt in Lüdinghausen für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 14.09.2025 sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Lüdinghausens, wenn Sie Deutsche oder EU-Bürger sind, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren (Haupt-) Wohnsitz mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also dem 29. August 2025 in Lüdinghausen haben.
Manche Menschen sind von der Meldepflicht befreit, d.h., sie tauchen nicht im Melderegister auf und müssen, sofern sie an den Kommunalwahlen im Spätsommer teilnehmen möchten, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis beim örtlich zuständigen Wahlamt stellen. Dies betrifft u.a. EU-Bürgerinnen und -Bürger, die
- bei einer Botschaft,
- einem Konsulat oder
- bei NATO-Streitkräften arbeiten
sowie deren Familienangehörige, wenn sie im selben Haushalt leben.
Das entsprechende Antragsformular (nach Anlage 1 zu § 12 Absatz 7 und 8 Kommunalwahlordnung) können Sie hier oder unter wahlen@stadt-luedinghausen.de erhalten; die Frist für die Antragstellung endet am Freitag, den 29. August 2025.
