Die Lüdinghauser Altstadt erfreut sich ebenso wie das gesamte Stadtgebiet einer hohen Beliebtheit als touristisches Ziel. Neben Tagesgästen zählen auch Kurzaufenthalte mit z. B. einer Übernachtung zum „typischen“ Besuchsprofil. Diese touristische Attraktivität trägt wesentlich zur gastronomischen Nachfrage und zur Teilnahme an Veranstaltungen bei. Sie übernimmt eine grundsätzlich imagebildende Funktion für Lüdinghausen und stellt in der Summe einen bedeutenden „Motor“ der Stadtentwicklung dar.
Dabei bilden Ferienwohnungen - in Ergänzung zur Hotellerie - eine niedrigschwellige und gern nachgefragte Option zur Übernachtung, die einen wichtigen Beitrag zur Erreichbarkeit der Stadt als touristisches Ziel leistet. Oft werden entsprechende Angebote in Räumlichkeiten umgesetzt, die bisher als Wohnungen genutzt wurden. Neben dem positiven Beitrag zum Tourismus im Stadtgebiet kann diese Umnutzung aus Sicht der Wohnungsmarktpolitik allerdings auch negative Aspekte nach sich ziehen. Das Angebot einer Wohnung als Übernachtungsmöglichkeit entzieht diese dauerhaft dem regulären Wohnungsmarkt und trägt damit grundsätzlich zur Verknappung des Angebots bei. Speziell für die Stadt Lüdinghausen, die auf Grund ihrer hohen Attraktivität im Ballungsraum zwischen Dortmund und Münster von einer hohen Wohnungsnachfrage geprägt ist, kann dies das knappe Angebot an attraktiven Wohnungen in Innenstadtnähe zusätzlich verkleinern.
Aufgrund von verstärkten Nachfragen und einer steigenden Zahl an entsprechenden Bauanträgen gewinnt das Thema eine hohe Aktualität und wird durch die Stadtverwaltung aktiv beobachtet. „In den vergangenen rund 10 Jahren sind zwar nur etwa 15 Ferien- oder Monteurswohnungen im Stadtgebiet genehmigt oder zum Bauantrag gebracht wurden, die Tendenz ist aus unserer Sicht aber steigend“, so Stadtplaner Sebastian Otto. „Insgesamt besteht damit ein grundsätzlicher Auftrag an die Lüdinghauser Stadtentwicklung, das Ausmaß der Ferienwohnungen im Blick zu behalten. Einerseits sollen diese als wichtiger Baustein zum Tourismus im Stadtgebiet beitragen, andererseits darf sich die Umwandlung nicht zum Schaden des Wohnungsmarktes auswirken. Daher geht die Stadt in Fällen, in denen die Umnutzung zur Ferienwohnung nicht nur einen Einzelfall darstellt, sondern nachteilige Auswirkungen deutlich erkennbar werden, mit den planungsrechtlichen Instrumenten des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung gegen diese Umwandlungen vor.

