Das städtische Fundbüro verzeichnet regelmäßig abgegebene Gegenständen. Von alltäglichen Dingen wie Schlüsseln bis hin zu ungewöhnlichen Funden wie eine funktionstüchtige Motorsäge. „Ein Großteil der Fundsachen wird nie abgeholt“, erklärt Christa Möllers aus dem Bürgerbüro. „In vielen Fällen liegen keinerlei Hinweise auf die Besitzerinnen oder Besitzer vor, was eine Rückgabe erschwert.“ Besonders häufig betroffen sind Schlüsselbunde, Mobiltelefone, Geldbörsen, Fahrräder und Brillen.

Wer etwas verliert oder findet, sollte zeitnah Kontakt zum Bürgerbüro aufnehmen – persönlich, telefonisch oder digital über das Fundbüro Deutschland. Gefundene Gegenstände mit einem geschätzten Wert von über 10 Euro müssen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gemeldet werden. „Alle abgegebenen Fundstücke werden nach Eingang registriert und mit einem Fundprotokoll versehen. Dabei wird erfasst, wann und wo der Gegenstand gefunden wurde“, beschreibt Christa Möllers.

Über das digitale Fundbüro können Bürgerinnen und Bürger bequem nachschauen, ob ihr vermisster Gegenstand bereits abgegeben wurde. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Meldet sich innerhalb dieses Zeitraums niemand, kann die Finderin bzw. der Finder unter bestimmten Voraussetzungen Eigentum an der Sache erwerben oder der Gegenstand geht in das Eigentum der Stadt über.

Gefundene Fahrräder werden zunächst zentral zwischengelagert. Nach Ablauf der Frist werden sie, sofern nicht abgeholt unter anderem an Menschen mit Fluchterfahrung in unserer Stadt gespendet. Auch Tiere zählen zu den Funden, allerdings ist hier das Ordnungsamt zuständig. Bis die haltende Person ermittelt werden kann, werden die Tiere in einer entsprechenden Pension untergebracht.