Der Rat der Stadt Lüdinghausen hat in seiner jüngsten Sitzung die Neuauflage des städtischen Klimaschutzfonds beschlossen. Damit startet der neue Förderzeitraum, der bis zum 30. Juni 2027 läuft.

Mit der nun beschlossenen Erweiterung wurde das Förderprogramm an die bisherigen Erfahrungen und die Nachfrage angepasst. Im Förderschwerpunkt „Gebäude“ entfallen aufgrund der geringen Inanspruchnahme die Fördergegenstände „Thermografieuntersuchung“ und „individueller Sanierungsfahrplan“. Neu in das Förderprogramm aufgenommen wurden Batteriespeicher für Solarstrom sowie die Errichtung eines Solargründachs. Darüber hinaus wird künftig auch eine naturnahe Gartengestaltung gefördert.

Nahezu alle Maßnahmen werden bei klar definierten Höchstbeträgen mit bis zu 50 Prozent der Bruttokosten bezuschusst. Pro Haushalt oder Organisation kann ein Antrag pro Förderjahr gestellt werden.

Ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den einzelnen Fördergegenständen sowie zur Antragstellung sind auf hier abrufbar.

Mit dem Klimaschutzfonds verfolgt die Stadt das Ziel, der Stadtgesellschaft ein dauerhaftes und verlässliches Förderangebot bereitzustellen und so eine klimafreundliche Stadtentwicklung aktiv zu unterstützen.