Vor zwei Jahren wurde der Klimaschutzfonds erstmalig beschlossen. Seither entwickelt sich das städtische Förderprogramm kontinuierlich weiter. In der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses wurde die zweite Erweiterung des Förderprogramms zunächst vorberaten. Der Stadtrat entscheidet nun in seiner Sitzung am 14. Juli abschließend darüber.

Nach erfolgreicher Beschlussfassung des Stadtrates soll unmittelbar der neue Förderzeitraum beginnen, der dann bis zum 30. Juni 2027 andauert. Doch was verändert sich zum aktuellen Stand in der Förderkulisse?

Aufgrund der geringen Nachfrage würden im Förderschwerpunkt „Gebäude“ die Fördergegenstände „Thermografieuntersuchung“ sowie „individueller Sanierungsfahrplan“ entfallen. Neu aufgenommen werden sollen hingegen Speicher für Solarstrom sowie die Errichtung eines Solargründaches. Ebenfalls soll künftig eine naturnahe Gartengestaltung gefördert werden.

Mit der zweiten Erweiterung des Förderprogramms wird zudem eine ausgeglichene Verteilung von Fördermitteln angestrebt. Zwei Drittel des Gesamtbudgets (40.000 €) sollen für den Förderschwerpunkt „Gebäude“ und ein Drittel des Gesamtbudgets (20.000 €) für den Förderschwerpunkt „Gärten“ vorgesehen werden.

Mit dem Klimaschutzfonds verfolgt die Stadt Lüdinghausen das Ziel, der Stadtgesellschaft ein dauerhaftes und verlässliches Förderangebot bereitzustellen, sodass eine klimafreundliche Stadtentwicklung unterstützt werden kann. Grundlage des Förderprogramms sind Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept.

Auch die Erfahrungen aus den letzten Jahren sind positiv zu deuten: „Die hohe Nachfrage zeigt das große Interesse an kommunalen Klimaschutzförderungen. Obwohl der Förderzeitraum offiziell bis zum 30. Juni läuft, sind die bereitgestellten Mittel bereits seit März vollständig ausgeschöpft“, erklärt Klimaschutzmanager Jan Forner. Besonders stark nachgefragt wurden Maßnahmen im Bereich Steckersolar sowie der Dach- und Fassadenbegrünung. Allein rund 66 Prozent der gestellten Anträge zielten auf die Förderung von Steckersolar ab.

Nahezu alle Maßnahmen werden bei klar definierten Höchstbeträgen mit bis zu 50 Prozent der Bruttokosten bezuschusst. Pro Haushalt oder Organisation ist ein Antrag pro Förderjahr möglich. Weitere Informationen und die konkreten Fördergegenstände sind nach der Beschlussfassung des Rates im Serviceportal unter „Förderprogramm Klimaschutzfonds“ abrufbar.