Die Auswahl an Parkplätzen ist durch den Wegfall der Parkflächen während der Baumaßnahme auf dem Gelände des ehemaligen Schulzenhofs begrenzt. In Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde hat die Stadtverwaltung nun die Parkregelung auf dem Parkplatz hinter dem Ehrenmal in Seppenrade angepasst.
Auf einer ausgewiesenen Teilfläche des Parkplatzes ist das kostenlose Parken daher ab sofort nur noch an Werktagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr für zwei Stunden erlaubt. Mit der Regelung wird das temporäre Parken in der Nähe von Dienstleistern und Gewerbetreibenden während der Baumaßnahme ermöglicht.

