Seit einigen Wochen gilt im Wohngebiet Tüllinghoff- Nord (DöppersWeide/Katharinenstraße/Annenstraße/Georgistraße) eine neue Verkehrsregelung: Die bisherige, lediglich für verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche – nicht aber für Wohngebiete – zulässige „Tempo 20-Zone“ wurde vom Kreis Coesfeld durch die Ausschilderung „verkehrsberuhigter Bereich“ ersetzt. Ab sofort gilt hier ein Tempolimit von 7-10 km/h, geparkt werden darf in ausgewiesenen Bereichen. Diese sollen in den kommenden Wochen festgelegt und markiert werden, so dass es keine Schlechterstellung zum Ist-Zustand geben wird.

Für Wohngebiete gibt es grundsätzlich zwei verkehrsregelnde Optionen: Tempo 30-Zone und den verkehrsberuhigten Bereich. Auf Grund der Gesamtsituation im Tüllinghoff-Nord und insbesondere vor dem Hintergrund, dass dort keine (baulich) getrennten Gehwege vorhanden sind, kam für den Kreis Coesfeld als Straßenverkehrsbehörde lediglich die Anordnung als verkehrsberuhigter Bereich in Frage. Damit wurde durch den Kreis eine seit Jahren bestehende Falschregelung korrigiert. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt die Vorfahrtregel „rechts vor links“, geparkt werden darf auf ausgewiesenen Flächen. Die Geschwindigkeit ist für alle Verkehrsteilnehmer auf 7-10 km/h begrenzt (Schrittgeschwindigkeit).

Die stellvertretende Pressesprecherin der Stadt Lüdinghausen, Anne Goll, weist darauf hin, dass Ordnungsamt und Polizei in der Übergangsphase der Neuregelung bei Fragen zu den neuen Verhaltensregeln beratend zur Seite stehen. In den kommenden Wochen werden zudem noch Parkflächen im gesamten Bereich markiert. „Unsere Erfahrungen mit verkehrsberuhigten Bereichen sind durchweg positiv. Wir bitten für die nun durch den Kreis Coesfeld vorgenommene Änderung um
Verständnis und erkennen, dass dies einer Gewöhnungsphase bedarf. Wir bitten in dieser Zeit
besonders um gegenseitige Rücksichtnahme.“, so Anne Goll.