Die Stadt Lüdinghausen erinnert alle Hundebesitzerinnen und -besitzer daran, dass die sogenannte Brut- und Setzzeit noch bis Ende Juli andauert und Hunde in dieser Zeit außerhalb bebauter Gebiete angeleint werden sollten. In dieser Zeit bringen Wildtiere wie Hasen, Füchse, Wildschweine und Rehe ihre Jungen zur Welt und sollen besonders geschützt werden. Freilaufende Hunde könnten Jungtiere aufhetzen oder brütende Vögel aufschrecken.
Während der Brut- und Setzzeit sollen Hunde so geführt werden, dass Wildtiere nicht gestört werden. Das bedeutet in der Praxis häufig, dass ein Anleinen sinnvoll und geboten ist. Laut Landeshundegesetz sind Hunde so zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Insbesondere in bebauten Gebieten, Fußgängerzonen und auf innerörtlichen Straßen und Plätzen, in Park- und Grünanlagen, bei Veranstaltungen und in öffentlichen Gebäuden sind Hunde an der Leine zu führen. Außerdem bittet die Stadtverwaltung alle Hundehalter darum, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen.
