Die Vorbereitungen zur Durchführung der Bundestagswahl 2025 laufen auf Hochtouren. Mit der ersten Lieferung der Stimmzettel liegt nun auch das letzte Puzzleteil vor, um mit dem Versand der Briefwahlunterlagen starten zu können.

Bearbeitung der Wahlscheinanträge und Zustellung der Unterlagen
Die Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheins, die über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Kanäle bei der Stadt Lüdinghausen eingegangen sind, werden nun so schnell wie möglich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wahlamts bearbeitet. Aktuell haben bereits über 5.000 Wählerinnen und Wähler von dem Angebot Gebrauch gemacht; wir bitten Sie deshalb, zunächst noch von Rückfragen beim Wahlamt abzusehen, wann mit einer Zustellung Ihrer persönlichen Wahlunterlagen zu rechnen ist.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Antragstellerinnen und Antragsteller darum, darauf zu achten, dass ihre Hausbriefkästen leserlich beschriftet sind: dies ist entscheidend, um die ordnungsgemäße und zügige Zustellung der Unterlagen durch die Deutsche Post AG sicherzustellen und damit zeitfressende Postrückläufer zu verhindern.

Für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen empfiehlt die Deutsche Post, diese spätestens drei Tage vor dem Wahlsonntag, also bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, wieder zur Post aufzugeben, um eine rechtzeitige Zustellung bei der jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung zu gewährleisten.

Möglichkeit der Stimmabgabe vor Ort
Ab sofort besteht zudem die Möglichkeit, direkt im Rathaus zu wählen. Interessierte können während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Erdgeschoss des Rathausneubaus ohne Voranmeldung vorsprechen. Bitte beachten Sie, dass nur die Briefwahlunterlagen für die anwesende, antragstellende Person ausgehändigt werden können, es sei denn, es wird eine unterschriebene Vollmacht vorgelegt; in diesem Fall können aus rechtlichen Gründen maximal Unterlagen für vier verschiedene Vollmachtgeber ausgegeben werden.

Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der hohen Nachfrage und der engen Fristen im Zusammenhang mit der Briefwahl zu längeren Wartezeiten bei persönlicher Vorsprache im Rathaus kommen kann. Bitte planen Sie dies bei Ihrem Besuch mit ein. Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihr Verständnis.

Zusätzliche Öffnungszeiten des Wahlamts
Um möglichst allen Wählerinnen und Wählern die Teilnahme an der Bundestagswahl zu ermöglichen, bietet das Wahlamt zusätzliche Öffnungszeiten an:
•    Samstag, 08. Februar 2025 und Samstag, 15. Februar 2025, von 09:00 bis 12:00 Uhr: In dieser Zeit werden ausschließlich Anträge auf Ausstellung und Aushändigung von Briefwahlunterlagen bearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass die übrigen Serviceleistungen an diesem Tag nicht zur Verfügung stehen.
•    Freitag, 21. Februar 2025, verlängerte Öffnungszeit bis 15:00 Uhr: An diesem Tag können Bürgerinnen und Bürger bis zum genannten Zeitpunkt Briefwahlunterlagen beantragen.

Frist für die Rückgabe der Briefwahlunterlagen
Abschließend weisen wir darauf hin, dass sämtliche Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag, den 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr bei der jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung vorliegen müssen. Wahlbriefe, die nach diesem Zeitpunkt eintreffen, können bei der Ermittlung des Wahlergebnisses leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir danken allen Wählerinnen und Wählern für ihre Mithilfe und ihr Verständnis bei der Durchführung der Bundestagswahl 2025. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts gerne zur Verfügung.