Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können am Dienstag, den 18. Februar 2025, von 09:00 bis 12:00 Uhr im Bürgerbüro Seppenrade (Räumlichkeiten des katholischen Pfarrbüros) Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragen. Lediglich die frühzeitige Stimmabgabe vor Ort ist nicht möglich.

Für die Beantragung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Briefwahlunterlagen können nur für die anwesende, antragstellende Person ausgehändigt werden, es sei denn, es wird eine unterschriebene Vollmacht vorgelegt; in diesem Fall können aus rechtlichen Gründen maximal Unterlagen für vier verschiedene Vollmachtgeber ausgegeben werden. 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass sämtliche Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag, den 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr bei der jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung vorliegen müssen. Wahlbriefe, die nach diesem Zeitpunkt eintreffen, können bei der Ermittlung des Wahlergebnisses leider nicht mehr berücksichtigt werden.